Sonderbedingungen für die Teilnahme an VIDEO-KONFERENZEN

 

Der Portalbetreiber (IFV Beratung und Service GmbH) bietet über die Internetportalseiten www.fachtagung.online, www.veranstaltungsterminkalender.de bzw. www.technik-netzwerk.de die Teilnahme an VIDEO-KONFERENZEN an, bei denen im Online-Streaming-Verfahren Audio- und Video-Daten übermittelt werden.

 

Hierfür gelten folgende SONDERBEDUNGUNGEN, die von jedem Teilnehmer an einer solchen Konferenz explizit als gültiger Vertragsbestandteil anerkannt werden müssen.

  1. Alle Rechte an Audio- oder Video-Inhalten liegen ausschließlich beim Veranstalter. Sofern der Veranstalter keine schriftliche Genehmigung zur Aufzeichnung, Speicherung, Verwendung bzw. Weitergabe von Bild- oder Tonaufnahmen erteilt hat, ist jede Form von Video- bzw. Audio-Mitschnitt untersagt. Dies gilt auch für Einzelbildaufnahmen (Screenshot).
  2. Im Rahmen der Teilnahme ab einer Videokonferenz gestattet der Portalbetreibern die einmalige, LIVE-TEILNAHME an einem flüchtigen Medium im STREAMING-VERFAHREN.
  3. Die Aufzeichnung, Speicherung, Weiterverarbeitung (einschließlich jeder Form von Weitergabe) der Daten aus dem Video-Stream, Audio- bzw. Bild-Dateien (Screenshots) ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt sowohl für die Präsentationen (Fachvorträge) als auch für die Frage- und Diskussionsrunden zwsichen Teilnehmern und Referenten. Eine derartige Aufzeichnung würde gegen Persönlichkeitsrechte der ungefragt aufgenommenen Personen verstoßen. Zudem wäre hierin ein Verstoß gegen die Anweisungen des Veranstalters (Portalbetreiber) zu sehen.
  4. Bei Zuwiderhandlung gegen das Aufzeichnungsverbot gilt in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von 25000 Euro als vereinbart, die direkt bei Beginn einer Aufzeichnung fällig wird. Bei dauerhafter Speicherung, Abspielen oder der Weitergabe der vertragswidrig angefertigten Aufzeichnung gilt in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von 25000 Euro als vereinbart, die unmittelbar im Anschluss an eine solche Verwendung bzw. im Falle der Verbereitung für jeden einzelnen Verbreitungsvorgang (d. h. pro Adressat kommen 25000 Euro hinzu) sofort fällig wird.
  5. Weiterhin werden alle Verletzungen von Urheberrechten, bzw. von Rechten an Bildern und Aufzeichnungen einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt.

 

Um die unangenehmen rechtlichen Folgen aus unerlaubten Aufzeichnungen zu vermeiden, werden die Teilnehmer der Online-Konferenzen aufgefordert, auf ihren Computersystemen vorhandene Aufzeichnungssoftware zu deaktivieren.

 

Rechtliche Hinweise des Portalbetreibers  / Impressum